Merkel und der Geltungsbereich des deutschen Rechts.

Als ich das ers­te Mal das Zitat von Ange­la Mer­kel hör­te, in dem sie so sehr beton­te, dass auf deut­schem Ter­ri­to­ri­um auch deut­sches Recht gel­ten müs­se, wur­de ich sehr, sehr skep­tisch. In die­ser Abgren­zung, und in die­ser For­mu­lie­rung: da muss­te irgend­was ande­res im Busch sein. 

Mitt­ler­wei­le habe ich die eine oder ande­re Ver­mu­tung, wor­um es geht; so sind z.B. Anla­gen der US-Streit­kräf­te exter­ri­to­ria­le Gebie­te – und natür­lich ist sind auch inter­na­tio­na­le Hoheits­ge­wäs­ser kein Punkt, an dem deut­sches Recht gel­ten kann. 

Wenn man sich z.B. die Deutsch­land­kar­te rund um den Dag­ger Com­plex ansieht (und hier aus­drück­li­cher Dank an @ziromr auf Twit­ter), so sieht man, dass in nicht mal 5km Ent­fer­nung die Fir­men­zen­tra­le von T‑Online liegt. Und auch zum ESOC, dem Euro­pean Space Ope­ra­ti­ons Cent­re ‚ist es nicht so weit. Es scheint ja rela­tiv klar zu sein, dass im Dag­ger Com­plex eini­ges an NSA-Per­so­nal arbei­tet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Was Mer­kel uns also mit die­sem State­ment über den Gel­tungs­be­reich des deut­schen Rech­tes sagt ist nicht: „In Deutsch­land muss deut­sches Recht gel­ten!“ son­dern viel eher: „Wir kön­nen nichts gegen die mas­si­ve Abhö­rung deut­scher Daten unter­neh­men.“ Ob die Bun­des­re­gie­rung etwas gegen die­se Maß­nah­men machen möch­te, dar­über möge sich jeder selbst sei­ne eige­ne Theo­rie bil­den. Es wür­de mich über­ra­schen, wenn wir dazu noch Aus­sa­gen bekommen.


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Eine Antwort zu „Merkel und der Geltungsbereich des deutschen Rechts.“

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